Skip to content

Digital Pakt: Trotz vereinfachtem Verfahren – MEPs bleiben verbindlicher Bestandteil

Beratung vor Beschaffung. Pädagogik vor Technik. Zukünftig können Schulträger ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungsplan stellen und müssen diesen erst mit der Abrechnung der Maßnahme vorlegen.

Schulen und Schulträger kommen so schneller an die Gelder des Antragsprozesses. „Wichtig bleibt jedoch, dass Technikanschaffungen dem pädagogischen Gesamtkonzept folgen müssen“, betont Fabian Karg, Projektleiter in der Stabstelle für die Medienentwicklungsplanung am LMZ.

„Alle Kolleginnen und Kollegen des LMZ sowie der 39 Stadt- und Kreismedienzentren stehen auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite, damit die Anschaffung teurer Geräte und Infrastruktur zu einem nachhaltigen Gewinn für Schulen wird“, so Karg.

Weitere Informationen finden Sie hier.

An den Anfang scrollen