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Satzung des Kreismedienzentrum Freiburg

Nutzungsbedingungen der Mediatheken SESAM und bw.edupool

1. Das Kreismedienzentrum Freiburg (KMZ FR) stellt den Schulen, im Folgenden „Bildungseinrichtungen“ genannt, Medien zum Download über Server oder über mobile Speichermedien zur Nutzung zur Verfügung.

2. Die Lizenzen umfassen das Recht, die betroffenen Medien elektronisch auf einem Server zu hinterlegen bzw. elektronisch von einem Server abzurufen und dabei einem geschlossenen Benutzerkreis zugänglich zu machen. Der Benutzerkreis darf die Medien nur zu nichtgewerblichen Bildungszwecken nutzen. Geschlossener Benutzerkreis bedeutet, dass Zugriffe nur nach Authentifizierung von Berechtigten der Bildungseinrichtung möglich sind.

3. Nutzungsberechtigt sind die Bildungseinrichtungen in Freiburg und im Landkreis Breisgau Hochschwarzwald. Der Zugang zu den Online-Medien ist nur über geschützte Verfahren möglich. Der personenbezogene Zugang wird durch das KMZ FR eingerichtet. Jede Lehrperson erhält eine persönliche Kundennummer und ein Passwort. Diese Nutzerdaten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Endet die Tätigkeit an einer Schule, so ist dies unverzüglich dem KMZ FR mitzuteilen. Der Online-Zugang darf nicht mehr genutzt werden und wird vom KMZ FR umgehend gelöscht.

4. Die Lizenzen für die Online-Medien gelten in der Regel für das Schuljahr, in dem sie online vom Medienzentrum zur Verfügung gestellt werden.

5. Im Rahmen der Nutzung in Bildungseinrichtungen ist das Kopieren der Online-Medien auf Speichermedien erlaubt, soweit dies für die interne Verteilung erforderlich ist.

6. Darüber hinaus ist für die Lehrenden und Lernenden der Bildungseinrichtungen die Nutzung der Online-Medien auf eigenen Geräten auch außerhalb der Schule erlaubt, soweit die Nutzung im vorgegebenen Bildungskontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung).

7. Die Online-Medien können auf Lernplattformen der Bildungseinrichtungen in geschlossenen Benutzerkreisen von Lehrenden und Lernenden genutzt werden. Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Online-Medien sind diese von allen Geräten und Datenträgern der Lehrenden und Lernenden zu löschen; spätestens beim Verlassen der Bildungseinrichtung. Eine Löschung ist nicht notwendig, wenn die Nutzung der Medien beispielsweise durch eine Versetzung an eine andere Lehreinrichtung weiter im Geschäftsbereich des KMZ FR erfolgt.

8. Die Bearbeitung der Medien, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien ist nur zulässig, soweit die Nutzung im Kontext des Bildungsauftrages stattfindet. Dies beinhaltet auch, dass die neu hergestellten Werke nicht außerhalb des Geltungsbereiches der Lizenzbedingungen verbreitet werden. Eine Veröffentlichung (z.B. im Internet) von neu hergestellten Werken ist grundsätzlich nicht zulässig, bzw. bedarf der Zustimmung des Rechtegebers.

9. Die Medien sind mit der Lizenz für die nichtgewerbliche öffentliche Aufführung ausgestattet (VÖ-Rechte). Andere Verwendungen sind ohne die Zustimmung der Rechteinhaber nicht erlaubt.

10. Für strafrechtlich relevante Zuwiderhandlungen haftet allein derjenige, der die Nutzung im Einzelfall zu verantworten hat. Er stellt das KMZ FR und dessen Träger von jeglichen Haftungsansprüchen frei.

11. Mit der Anmeldung erkennt der Nutzer/die Nutzerin diese Nutzungsbedingungen an.

Wirkungskreis des Kreismedienzentrums
Das Kreismedienzentrum Freiburg ist zuständig für Bildungseinrichtungen der Stadt Freiburg und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald

Gebührenerhebung für die Benutzung von Medien, Medientechnik und Dienstleistungen

Aus der Tarifordnung zur Nutzung des KMZ für stattliche Schulen. Für private Schulen gelten andere Regelungen.

1. Inanspruchnahme des Kreismedienzentrums

1.1. Die Nutzer des Kreismedienzentrums Freiburg müssen sich bei der erstmaligen Inanspruchnahme der Dienste und Leistungen des Kreismedienzentrums im jeweiligen Kalenderjahr registrieren lassen (Benutzer-Registrierung). Werden juristische Personen und Einrichtungen registriert, haben diese dem Kreismedienzentrum eine Namensliste der zur Ausleihe berechtigten Personen zu übergeben.

Für die Benutzerregistrierung erhebt der Landkreis ein Bearbeitungsentgelt. Dieses beträgt bei einer Medienausleihe im Jahr von

bis zu 10 AV-Medien                       7,50 €
11 bis 50 AV-Medien                    25,00 €
51 bis 150 AV-Medien                  50,00 €
über 150 AV-Medien                   100,00 €

Das Entgelt wird nachschüssig jeweils am Jahresende fällig.

Beim Verleih von Technik fallen unterschiedliche Gebühren an. Rufen Sie unsere Technik an: 0761-278077

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