Zur Unterstützung baden-württembergischer Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen werden ca. 650 Mio € im Rahmen des DigitalPakts Schule des Bundes und der Länder ausgeschüttet. Die Verwaltungsvereinbarung zur abschließenden detaillierten Festlegung der Rahmenbedingungen gilt seit dem 7. September 2019. Sie ist die Rechtsgrundlage für die Zuwendungen von 2019 – 2024.
Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen nach dem Förderprogramm wird die Erstellung eines Medienentwicklungsplanes sein, der die Förderrichtlinien erfüllt.
Hier finden Sie noch einmal die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um den Antrag bei der L-Bank einzureichen.
Die Kriterien für einen MEP kann hier runtergeladen werden.
Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) hat daher im Auftrag des Kultusministeriums ein Online-Tool erstellt, das einerseits die Kriterien der Vereinbarungen zum Digitalpakt erfüllt und auf dessen Grundlage andererseits die Berater in den Kreismedienzentren Schulen wie Schulträger beraten.
Daher erhält jeder Medienentwicklungsplan, der mit der Applikation MEP BW und mit Unterstützung eines Beraters am zuständigen Kreismedienzentrum erstellt wird, eine Freigabeempfehlung durch den Berater. Der MEP BW wird ab September 2019 allen öffentlichen Schulen und Schulträgern zur Verfügung stehen.
Weiteres und aktuelles lesen Sie HIER.
Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich mit unseren Beratern Stephen Traub und Ralf Rutschmann in Verbindung.